Datenschutz im Internet
1. Was sind Persönlichkeitsrechte?
Das Grundgesetz billigt jedem das Recht zu, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, insoweit man dadurch nicht die Rechte anderer verletzt. Zugleich schützt das sogenannte allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Individuum vor Eingriffen in seinen Lebensbereich seitens Dritter. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird aus zwei Artikeln des Grundgesetzes abgeleitet:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ [Art. 1 Absatz 1 GG]
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ [Art. 2 Absatz 1 GG]
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein sehr weit gefasstes Grundrecht, dass sich durch die Bildung zahlreicher sogenannter Fallgruppen systematisieren lässt:
- Schutz der Ehre
- Schutz der Privat- und Intimsphäre
- Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
- Recht auf Selbstbestimmung, wie man in der Öffentlichkeit dargestellt werden will
- Recht auf Verschonung von der Unterschiebung nicht getätigter Äußerungen
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Grundrecht der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen
Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte schützen einen nicht nur vor Rechtsverletzungen durch andere, sondern sie verpflichten einen auch, die Rechte anderer zu wahren. Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts anderer muss man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese reichen von schriftlichen Abmahnungen bis hin zu Geldstrafen, die vom Gericht den Geschädigten zugesprochen werden.
2. Persönlichkeitsrechte im Internet
Die Persönlichkeitsrechte eines Individuums gelten natürlich auch im Internet. Dennoch kommt es tagtäglich tausendfach zu Verstößen gegen diese Rechte, allen voran auf Bewertungsportalen und in den sozialen Netzwerken. Vor allem der Schutz der Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind dabei für den Großteil der Internetnutzer relevant:
Schutz der Ehre: Niemand darf in seiner persönlichen Ehre verletzt werden. Beleidigende Äußerungen über eine Person, z.B. in einem Social-Media-Post oder in einem Forum, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Auch Unwahrheiten dürfen nicht über eine Person online verbreitet werden. Wer von Cybermobbing oder ähnlichem betroffen ist, der sollte zunächst ein Schreiben aufsetzen, in dem er den Betreiber der Plattform zur Löschung des diffamierenden Beitrags auffordert. Im nächsten Schritt kann man gegen die Person vorgehen, welche die Inhalte unerlaubterw
eise verbreitet hat. In einem solchen Fall sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen, inwieweit hieraus Ansprüche erfolgen, wie die Forderung nach Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Speziell für Jugendliche, die von Cyber-Mobbing betroffen sind, hat die EU-Initiative klicksafe eine Erste-Hilfe App entwickelt mit konkreten Verhaltenstipps.
Recht am eigenen Bild: Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und wie Bilder, auf denen er zu sehen ist, veröffentlicht werden. Das heißt im Umkehrschluss: Niemand darf ohne Erlaubnis Fotos von anderen ins Netz stellen. Wer also von sich Fotos im Internet findet, die er dort nicht sehen möchte und zu deren Veröffentlichung er nicht zugestimmt hat, wie z.B. unvorteilhafte Partyfotos, der hat das Recht auf Löschung dieser Bilder. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Bilder auch ohne Zustimmung veröffentlicht werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte (z.B. Staatsoberhäupter, Künstler oder Wissenschaftler)
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (z.B. Tourist neben Sehenswürdigkeit)
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (z.B. Demonstranten)
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder hat das Recht, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten von ihm verwendet und weitergegeben werden. Nutzt ein Unternehmen persönliche Daten, hat der Betroffene einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die Speicherung und den Verwendungszweck dieser Daten. Hat das Unternehmen mehr als nur die Adressdaten gespeichert, kann der Betroffene auf Löschung der Daten pochen, es sei denn, er ist mit dem Unternehmen eine Vertragsbeziehung eingegangen, die etwas anderes festhält. Letzteres geschieht in der Regel, wenn man im Tausch gegen die kostenlose Nutzung von Diensten den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen explizit zustimmt.
3. Datenschutz als Persönlichkeitsschutz
Ob Portale, Social Media, Onlineshops oder Suchmaschinen – bei vielen kommerziellen Onlinediensten, die auf den ersten Blick kostenfrei nutzbar sind, zahlt man am Ende dennoch mit den digitalen Spuren, die man hinterlässt. Auch wenn man keine persönlichen Daten eingibt, wie bei einer Onlinebestellung, sondern nur auf kommerziellen Websites surft, hinterlässt man Daten, auf denen ganze Geschäftsmodelle basieren. So wird in vielen Fällen zumindest die IP-Adresse, die zuvor besuchte Website und das Surfverhalten aufgezeichnet und ausgewertet. Bisher zielt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf ab, den „Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“ (§ 1 Absatz 1). Weiter heißt es in § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen an dem Ziel auszurichten seien, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere seien personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich sei und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordere. Da das Bundesdatenschutzgesetz jedoch auf der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995 beruht, ist es mittlerweile in Teilen veraltet und ungenau. Doch zum 25. Mai 2018 tritt in den Mitgliedstatten der EU nach jahrelangen Verhandlungen endlich die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Damit erhalten die Verbraucher nun endlich mehr Rechtssicherheit in Einzelfragen und einen verbesserten Schutz ihrer persönlichen Daten.
4. Der beste Schutz: Datensparsamkeit!
Die einfachste Art seine persönlichen Daten und damit seine Privatsphäre zu schützen, ist es, so wenige Daten wie möglich beim Surfen im Internet oder der Nutzung von Onlinediensten zu hinterlassen. Dieses Prinzip der Datensparsamkeit bedeutet, dass man nur die Informationen von sich preisgibt, die unbedingt nötig sind, um einen Dienst zu nutzen. Datenschützer raten Verbrauchern zur Zurückhaltung bei der Weitergabe von persönlichen Daten, welche über die für die Geschäftsbeziehung zwingend notwendigen Informationen hinausgehen. Auch in den sozialen Medien sollte man genau überlegen, wer welche Informationen sehen darf und entsprechende Einstellungen vornehmen.
5. Tipps und Tricks für mehr Datenschutz
Auch mittels ein paar Tricks und der richtigen Software kann man sensible Daten vor dem Zugriff durch Dritte schützen oder schlicht weniger Daten online hinterlassen:
- Temporäre Mail-Adresse: Mit einer temporären Emailadresse kann man sich auf Webseiten, in Foren oder Blogs anmelden. Der Vorteil: Auf die eigentliche Emailadresse kommt weniger Spam und man wart die Anonymität, indem man eine Adresse verwendet, die keine Rückschlüsse auf den bürgerlichen Namen erlauben.
- Browser-Erweiterungen gegen Tracking: Anbieter Mozilla Firefox integriert in seinen Browser einen Tracking-Schutz, welchen man jedoch erst explizit in den Einstellungen aktivieren muss. Andere Hersteller bieten eine solche Schutzfunktion leider überhaupt nicht an. Wer auf Nummer sichergehen will, der sollte beim Tracking-Schutz auf kostenlose Software wie Ghostery setzen, die sich problemlos in die meisten Browser integrieren lässt.
- Alternative Messenger: Der Wechsel zu einem alternativen Messenger kann helfen, den Persönlichkeitsschutz zu erhöhen. So verlangt etwa der Schweizer Anbieter Threema weder eine Telefonnummer noch E-Mail-Adresse bei der Anmeldung und bietet zugleich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
- Verschlüsselungs-Technologien: Eine effektive Methode sensible Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen ist die Datenverschlüsselung. Sowohl Cloud-Daten, Email-Anhänge und Datenträger lassen sich mit Hilfe spezieller Software relativ einfach verschlüsseln.
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