E-Mail-Sicherheit: Warnung vor Betrug-Mails mit Betreff „Datenschutzgrundverordnung"
Betrüger nutzen die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Aufhänger, um Sie in eine Falle zu locken. Es werden E-Mails mit dem Betreff Datenschutzgrundverordnung oder DSGVO verschickt, deren Absender gefälscht sind.
Die Falle: Die Absender behaupten, es sei wegen der neuen EU-Richtlinien zum Datenschutz ein Datenabgleich mit Ihrem Kundenkonto erforderlich. Das ist frei erfunden.
Für den angeblich erforderlichen Datenabgleich sollen Sie auf einen Link oder eine Schaltfläche klicken und dann Ihre Daten eingeben.
So reagieren Sie richtig: Klicken Sie nicht und geben Sie auf keinen Fall Ihre Daten ein. Sie riskieren den Verlust Ihrer Ersparnisse, da die Betrüger die eingegebenen Anmeldedaten nutzen, um die Bankkonten der Opfer zu plündern.
Besonders häufig werden solche Betrugs-Mails mit dem gefälschten Absender „PayPal“ verschickt. Sie erkennen die E-Mails in deutscher Sprache an diesen drei auffälligen Betrugsmerkmalen:
1. Es fehlt die persönliche Anrede. Wären Sie wirklich Kunde des betreffenden Absenders, würden Sie mit Ihrem Vor- und Zunamen angesprochen werden.
2. Es sind auffällige Rechtsschreib und/oder Grammatikfehler vorhanden. Zum Beispiel ist die Schaltfläche in der PayPal-Betrugs-Mail mit ABGLEICHUNG BEGINNEN beschriftet. Eine korrekte Bezeichnung wäre DATENABGLEICH BEGINNEN.
3. Der Link oder die Schaltfläche in der E-Mail führt auf eine gefälschte Webseite im PayPal-Design. Hier fragen die Betrüger Daten zur Anmeldung und Bankverbindung ab. Keine echte Bank fragt jedoch auf diese Weise Ihre Daten ab.
Meine Empfehlung: Löschen Sie alle E-Mails mit Betreff „Datenschutzgrundverordnung“ sofort ungeöffnet, dann gehen Sie keinerlei Risiko ein. Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass Sie eine wichtige E-Mail löschen, denn Banken schicken rechtlich wichtige Nachrichten immer per Post und nur Werbung per E-Mail.
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